Stiftung für die Hilfe an Straffällige und ihre Familien

Die Schweizerische Stiftung für die Hilfe an Straffällige und ihre Familien kann Finanzhilfen für straffällige Personen und ihre Familien zur Sanierung der Gesamtschulden, zur Linderung einer wirtschaftlichen Notlage sowie zur Verbesserung der Berufsaussichten gewähren.

Stiftungszweck

Die Stiftung bezweckt, straffälligen Personen eine die Eingliederung in die Gesellschaft fördernde, wirksame Hilfe zur Selbsthilfe zu gewähren, indem

  • zinslose, rückzahlbare Beiträge in Ergänzung zu erbrachten Eigenleistungen die Gesamtschulden der straffälligen Personen getilgt, und
  • durch in der Regel nicht rückzahlbare Unterstützungsleistungen an straffällige Personen oder ihre Familien wirtschaftliche Notlagen gelindert werden.

Sitzungsdaten

10. März 2025
26. Mai 2025
25. August 2025
24. November 2025

Gesuche

Die Gesuche sind bis spätestens 2 Wochen vor dem Sitzungstermin einzureichen.

Gesuche sind durch Behörden oder Institutionen, die sich mit straffälligen Personen befassen (beispielsweise Bewährungshilfe, Schuldenberatung etc.) an die Stiftung einzureichen. Direkt durch straffällige Personen eingereichte Gesuche können nicht behandelt werden. Auf der Seite «Gesuch» finden Sie nähere Informationen zum Gesuchablauf. Auszahlungen von Finanzhilfen erfolgen ausschliesslich an die antragstellende Behörde oder Institution.

Finanzhilfen

Finanzhilfen werden ausgerichtet als:

  • Darlehen zur Schuldensanierung: zinslose, rückzahlbare Beiträge für die Sanierung der Gesamtschulden der straffälligen Personen
  • Unterstützungsbeiträge zur Linderung wirtschaftlicher Notlagen: in der Regel nicht rückzahlbare, einmalige Beiträge zur Finanzierung der Gesamtsanierung, sofern dies zur Linderung einer wirtschaftlichen Notlage der straffälligen Personen oder ihrer Familien erforderlich ist
  • Massnahmen zur Verbesserung der Berufsaussichten: zinslose, rückzahlbare Beiträge an Massnahmen zur Verbesserung der Berufsaussichten wie z.B. Weiterbildung und somit Linderung der wirtschaftlichen Notlage

Gründung

Die gesamtschweizerisch tätige Stiftung wurde Ende 1981 durch die nachfolgenden Stifter*innen errichtet:

  • Konferenz der Schutzaufsichtsbeamten (später prosaj, heute Schweizerische Konferenz der Leiter und Leiterinnen der Bewährungshilfe Schweiz SKLB)
  • Schweiz. Verein für Straf-, Gefängniswesen und Schutzaufsicht (heute Freiheitsentzug Schweiz FES)
  • Verein der Schweizerischen Gefängnisgeistlichen (heute Schweiz. Verein für Gefängnisseelsorge)
  • Schweiz. Bundesfeierspende – Pro Patria
  • Caritas Schweiz
  • Konferenz der Leiter von Anstalten des Schweizerischen Straf- und Massnahmenvollzuges (heute Konferenz der Kantonalen Leitenden Justizvollzug, KKLJV)

Möchten Sie die Stiftung unterstützen?

Die Stiftung fördert gemäss Stiftungszweck die Wiedereingliederung von straffälligen Personen in die Gesellschaft. Falls Sie unsere Arbeit unterstützen möchten, freuen wir uns über Ihre Spende auf das Stiftungskonto:

IBAN CH74 0023 1231 4080 8452 0

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