Organe der Stiftung
- Der Stiftungsrat ist oberstes Organ der Stiftung und besteht aus mindestens fünf Mitgliedern.
- Die Führung der laufenden Geschäfte obliegt dem Stiftungsausschuss. ( * ) Er behandelt die eingehenden Gesuche.
- Die Revisionsstelle prüft die Jahresrechnung und erstattet Bericht an den Stiftungsrat.
Bewährungshilfe der Kantone
Dominik Lüthi*
Martin Wächter*
Alex Kleiber
Schweiz. Verein für Gefängnisseelsorge
Freiheitsentzug Schweiz (FES)
Silvia Bruinink*
Dolores Etenzi*
Esther Schöpfer*
Max Klemenz
Simon Zehnder
Barbara Huser